Bitte laden Sie zu allen Produkten, die nach dem Druck weiter verarbeitet werden, wie zB. Nutungen und Falzungen, Bohrungen, einzelnen abgerundeten Ecken, Perforierungen oder Zusatzschnitten und Nummerierungen eine zusätzliche Ansichts-PDF-Datei auf unseren Server, aus der die Positionierung und die Art der Ausführung dieser Weiterverarbeitung eindeutig hervorgeht.
In einigen Fällen reicht es auch aus, einen getrennten Farbkanal mit Positionsmarkierungen anzulegen. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese auf überdrucken gestellt sind. Mögliche Bezeichnungen für diese getrennten Farbkanäle sind 'bohren', 'rillen', 'perforieren', 'nummerieren' und 'falzen'.
Eine Präge-Form muss als überdruckende Vektorgrafik angelegt werden. Hierfür empfiehlt sich das Arbeiten in einem vektorbasierten Programm wie Adobe Illustrator. Die Prägung muss dabei als Fläche/Füllung ohne Kontur angelegt werden. Vermeiden Sie unbedingt zu feine Strukturen. UV-Lackierungen und Prägungen sollten mindestens 1 mm von einander entfernt sein.
Die Mindestgröße für Präge-Formen beträgt 0,56mm (1,5pt). Bitte legen Sie die Prägeformen als überdruckende eigene Volltonfarbe mit 100% Farbdeckung und der Bezeichnung 'praegung' an.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Prägeformen zusammenhängende Vektordaten sind. Nutzen Sie dazu z.B. den Pathfinder in Adobe Illustrator, um mehrere Flächen zu einer Gesamtfläche zusammen zu setzen.
Stanzformen müssen im Gegensatz zu Präge-Formen als reine Konturen angelegt werden (keine Füllung). Diese sollten 0,25pt stark sein und auf überdrucken gestellt sein. Der Abstand zwischen zwei Stanzlinien sollte mindestens 4mm betragen. Bitte legen Sie Ihre Stanzformen als überduckende Volltonfarbe mit der Bezeichnung 'stanze' an. Hinweise zur Handhabung von Volltonfarben finden Sie auch im Kapitel Lack und Sonderfarben.
Bitte beachten Sie auch, dass Objekte, welche die Stanzform berühren oder hinterlegen, mit 2mm Anschnitt zu versehen sind.
Bitte legen Sie ein evtl. vorhandenes Feld für eine Nummerierung in Ihrem Layout mit einer Mindestgröße von 30 mm x 8 mm an.